Zu Beginn findet in einem ersten Gespräch (50 Min.) ein persönliches Kennenlernen und eine Einschätzung statt, ob eine Psychotherapie indiziert und zielführend ist.
In weiteren Probe-Gesprächen (inkl. Erstgespräch mind. 3 Sitzungen) findet eine diagnostische Einschätzung sowie Zieldefinition und Abschätzung der voraussichtlichen Therapiedauer statt. Innerhalb dieser ersten Sitzungen können TherapeutIn und KlientIn entscheiden, ob “die Chemie stimmt” und eine Therapie bei der Krankenkasse beantragt werden soll. Diese Probe-Sitzungen dürfen Sie parallel bei mehreren TherapeutInnen wahrnehmen.
In der Regel werden – bei gesetzlich Versicherten – anschließend zunächst 12 Sitzungen beantragt, die je nach Indikation und Verlauf auf bis zu 24, 60 oder maximal 80 Sitzungen ausgedehnt werden können. Falls Sie privat versichert sind, können Sie die Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung vor Therapiebeginn erfragen.
Die Kosten für die Probegespräche sowie die Therapie tragen in aller Regel die gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Falls Sie bereits eine Verhaltenstherapie beendet haben, sprechen Sie dies bitte am Telefon oder im Erstgespräch an.